Politik

Campact beschwert sich bei Finanzämtern über BdSt

Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler nimmt Campact zufolge regelmäßig öffentlich zu politischen Entscheidungen Stellung. Campact fordert eine Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus – oder eine Änderung im Gesetz.

Die Kampagnenorganisation Campact hat sich bei Finanzämtern über sechs Landesverbände des Bunds der Steuerzahler beschwert. Der Lobbyverband ist nach Ansicht der Aktivisten zu Unrecht gemeinnützig, weil er sich stark politisch engagiere. Mit der Beschwerde will Campact nach Angaben vom Dienstag vor allem eine neue Debatte um das Gemeinnützigkeitsrecht anstoßen.

Gemeinnützig sind Tätigkeiten, die der Allgemeinheit dienen. Organisationen, die gemeinnützig sind, sind zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder Institutionen. Campact und das globalisierungskritische Netzwerk Attac hatten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst vor einigen Jahren die Gemeinnützigkeit verloren. Ohne Gemeinnützigkeit können Geldgeber ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen. Für die Organisationen ist das ein schwerer Schlag, weil sie sich zum Großteil über Spenden finanzieren.

Problem: Politische Stellungnahme

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte festgestellt, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung im eigenen Sinne nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig ist. Campact argumentiert nun, auch der Steuerzahlerbund nehme regelmäßig öffentlich zu politischen Entscheidungen Stellung, «um eigene Standpunkte und Forderungen durchzusetzen». So habe der BdSt vor der vergangenen Bundestagswahl vehement den Verzicht auf eine Vermögenssteuer gefordert, sagte Campact-Vorstand Felix Kolb der Deutschen Presse-Agentur.

Der Verband ist der Meinung, dass die sechs Landesverbände des Steuerzahlerbunds (BdSt) in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Bremen/Niedersachsen und Sachsen-Anhalt den Status ihrer Gemeinnützigkeit verlieren müssten. Er stützt sich dabei auf ein selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu den Aktivitäten des BdSt. Die sechs Landesverbände, über die sich Campact nun beschwerte, hätten alle denselben Satzungszweck wie Attac und müssten aus diesem Grund genauso behandelt werden, so die Organisation.

Ungleiche Behandlung unverständlich für Campact

«Es geht Campact nicht darum, dem Bund der Steuerzahler etwas wegzunehmen», betonte Kolb. «Wir möchten mit unserer Anzeige die Schieflage in der Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts am Beispiel eines reichweitenstarken Vereins demonstrieren.» Die ungleiche Behandlung der politisch aktiven Zivilgesellschaft schade den Organisationen, die sich für Menschenrechte, Demokratie, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzten.

Das Gemeinnützigkeitsrecht soll politisch überarbeitet werden. Campact erwartet für Anfang 2024 einen Gesetzesentwurf. Das Engagement für Grund- und Menschenrechte, Demokratie, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Frieden müsse darin als gemeinnützig anerkannt werden, fordert die Organisation. Dass beispielsweise Sportvereine zu Demonstrationen gegen Rassismus aufrufen dürften, müsse der Gesetzgeber grundsätzlich erlauben.

hfs/re/dpa/tt

Cookie Consent mit Real Cookie Banner