Bau/Immobilien

Unsicherheiten im Mietrecht hindern Eigentümer an der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

Dem gemeinnützigen Verbraucherportal IMMO.info liegen Fälle von Eigentümern vor, die aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten eine Aufnahme von Flüchtlingen scheuen. IMMO.info stellt ihnen ab sofort einen Mustervertrag und eine Checkliste zur unentgeltlichen Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Auch für Geflüchtete ist eine klare Regelung der Unterbringung wichtig.

Der Bedarf an Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine ist enorm. Auch befristete Möglichkeiten werden händeringend gesucht. Viele Privatpersonen stellen Wohnungen, Häuser und einzelne Zimmer zur Verfügung. Es gibt jedoch Eigentümer, die leerstehenden Wohnraum aufgrund rechtlicher Risiken nicht anbieten. Sie wissen, dass die zeitliche Befristung eines Mietvertrags in Deutschland schwierig ist. In Extremfällen droht Eigentümern ein großer Wertverlust, wenn zum Beispiel ein Verkauf ansteht oder eine geplante Sanierung nicht fristgerecht möglich sind.

Rechtliche Risiken können minimiert werden

IMMO.info beantwortet in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Stefan Schmid, Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht die wichtigsten Fragen. Eine befristete Unterbringung von Flüchtlingen ist insbesondere bei einer unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Wohnraum möglich. Wichtig ist, dass tatsächlich keine Gegenleistung erfolgt. Es handelt sich dann nicht mehr um einen Mietvertrag, sondern um einen Leihvertrag. Bei einem Leihvertrag kann eine Leihzeit, also eine Befristung vereinbart werden. Nach Ablauf kann die Herausgabe der Wohnung verlangt werden. Der Mieterschutz, wie bei einem Mietvertrag, besteht nicht.

Mustervertrag und Checkliste

IMMO.info stellt einen kostenlosen Mustervertrag zur unentgeltlichen Überlassung von Wohnraum zur Verfügung. Zusätzlich enthält eine Checkliste wichtige Aspekte zum Vertragsabschluss. Beides steht als PDF kostenlos zum Download zur Verfügung. Mustervertrag und Checkliste dienen als Orientierungshilfe und ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung.

hfs/re/ots/tz

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