TÜV Rheinland: Cybersecurity bei Aufzügen beachten
Neue Betreiberpflichten zum Schutz vor Cyberangriffen – Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands: Nur jeder zweite Aufzug ohne Mängel
Eine umfassende Betriebssicherheit von Aufzügen erfordert heutzutage zwingend Cybersecurity. Denn die Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugsanlagen erhöht die Anfälligkeit für solche Angriffe, die schwerwiegende Konsequenzen haben können – von versagenden Notrufsystemen über manipulierte Steuerungen bis hin zu Ausfällen von Aufzügen. Bereits seit dem vergangenen Jahr sind die Betreiber von Aufzügen daher verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen umzusetzen. Dies ist auch Bestandteil der regelmäßigen Aufzugsprüfungen durch die Fachleute von TÜV Rheinland. Grundlage dieser Prüfung ist eine um den Teil „Cybersecurity“ aktualisierte Gefährdungsbeurteilung. Darin legen Betreiber dar, mit welchen Maßnahmen sie für Cybersecurity sorgen. „Wir müssen die digitalen Schwachstellen erkennen, um Softwarefehler oder einen Cyberangriff zu verhindern“, erläutert Christian Thielmann, Experte für Aufzugsprüfungen bei TÜV Rheinland. „Dabei schauen unsere Expertinnen und Experten, ob Betreiber die richtigen IT-Systeme identifiziert, den Schutzbedarf korrekt festgestellt und die richtigen Cybersecurity-Maßnahmen ausgewählt haben.“
Anlagensicherheitsreport: Weniger erhebliche Mängel
Insgesamt zählen Aufzüge in Deutschland auch dank der regelmäßigen Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland weiterhin zu den sichersten Anlagen. Das ergibt sich aus der Mängelstatistik im aktuellen Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbandes. So war der Anteil der erheblichen Mängel, bei denen eine Nachprüfung auf Mängelbeseitigung erforderlich ist, 2023 erneut rückläufig. Laut Anlagensicherheitsreport weist jeder zehnte Aufzug in Deutschland (10,9 Prozent) erhebliche bis gefährliche Mängel auf, im Jahr 2022 waren es noch 12,5 Prozent, 2021 sogar noch 15,1 Prozent. Typische Mängel sind fehlerhafte Aufzugssteuerungen, defekte Türverriegelungen, Abnutzung wie Verschleiß an Tragseilen oder ausgefallene Notrufsysteme. „Der Nutzer einer Aufzugsanlage muss sich auf den sicheren Betrieb verlassen können“, sagt Christian Thielmann. „Unsere unabhängigen Expertinnen und Experten erkennen mit ihren Prüfungen frühzeitig Risiken.“
München bei mängelfreien Anlagen mit Abstand vorne
Insgesamt wies gut jeder zweite Aufzug in Deutschland (54 Prozent) im Erhebungszeitraum 2023 Mängel auf. Von den rund 667.000 Aufzugsanlagen, die im letzten Jahr geprüft wurden, mussten mehr als 2.000 Aufzüge wegen gefährlicher Mängel sofort stillgelegt werden. Im Vergleich der Metropolregionen steht München den Zahlen von TÜV Rheinland zufolge bei der Sicherheit der Aufzüge mit 55 Prozent mängelfreier Anlagen besser da als der Bundestrend (46 Prozent). In Köln und Bonn hat nur jeder dritte Aufzug die Prüfung ohne Mangel bestanden, in Berlin war gerade noch jede vierte Anlage (25 Prozent) bei der Hauptprüfung mängelfrei, in Hamburg sogar nur 23 Prozent.
Aufzugsanlagen werden jährlich abwechselnd einer Haupt- und Zwischenprüfung durch eine unabhängige Prüforganisation wie TÜV Rheinland unterzogen. Die Terminverfolgung liegt in der Verantwortung der Betreiber, wobei TÜV Rheinland gerne unterstützt und erinnert. Ob ein Aufzug fristgerecht geprüft wurde, ist auf der Prüfplakette im Fahrkorb zu erkennen. Neben der Prüforganisation ist dort das Datum der nächsten fälligen Prüfung angegeben, welches grundsätzlich nicht überschritten sein darf.
Umfassende Informationen und Videos zur Prüfung von Aufzügen und den neuen Cybersecurity-Pflichten gibt es unter www.tuv.com/aufzug bei TÜV Rheinland.
Den vollständigen Anlagensicherheitsreport des TÜV-Verbands finden Sie unter www.technische-ueberwachung.de.
hfs/re/ots/dpa/tt