Trunkenheitsfahrten sollten schärfer bestraft werden
Verkehrsgerichtstag
Drei Tage wurde in Goslar beim Verkehrsgerichtstag unter anderem über Fahrerflucht gesprochen. Zum Abschluss wurden Gesetzesempfehlungen präsentiert.
Wer betrunken mit dem Auto fährt und einen schweren Unfall baut, soll sein Fahrzeug künftig verlieren können. Das hat der Verkehrsgerichtstag empfohlen, wie auf der Abschlusspressekonferenz in Goslar mitgeteilt wurde. In diesem Jahr sprachen über 1700 Fachleute in acht Arbeitskreisen über Themen des Verkehrsrechtes und der Verkehrssicherheit. Sie ging am Freitag zu Ende.
Nach einer strafbaren Rauschfahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss soll das Fahrzeug sowohl bei Vorsatz als auch bei Fahrlässigkeit eingezogen werden können. Der Fahrer oder die Fahrerin muss dann sein Fahrzeug für immer an den Staat abgeben. Bei Alkohol am Steuer kann eine Straftat bereits ab 0,3 Promille vorliegen, etwa wenn es zu einem Unfall kommt oder der Fahrer Ausfallerscheinungen hat. Die Regelung solle für alle Fahrzeuge also auch Fahrräder oder Roller gelten und auch für Fahrzeuge, die nicht dem Täter gehören. Vorraussetzung soll sein, dass der Fahrer bereits in den vergangenen fünf Jahren wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurde.
Verbände wie der Auto-Club Europa, der Automobil-Club Verkehr oder der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßten die Entscheidungen.
Schärfere Strafen für Punktehandel gefordert
Bisher können es Autofahrer wegen einer Gesetzeslücke manchmal umgehen, Punkte für Vergehen im Straßenverkehr zu erhalten. Bisher ist es möglich, die Punkte eines anderen Menschen – je nach Rechtsauslegung straffrei – auf sich zu nehmen. Teilweise bieten Unternehmen aus dem EU-Ausland das auch gegen Bezahlung online an. Der Verkehrsgerichtstag fordert daher bessere Strafen, gegen die eigentlichen Fahrer sowie die Unternehmen, die den sogenannten Punktehandel anbieten. Unter anderem solle es möglich sein, Menschen, die derartige Angebote nutzen, Fahrverbote zu erteilen. Internetangebote für den Punktehandel sollen zudem verboten werden.
Unabhängig davon sollen Vergehen im Straßenverkehr weiter verfolgt werden. Dafür müssten unter anderem Bußgeldbehörden mehr Personal bekommen, forderte der Verkehrsgerichtstag. Zudem solle die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr von drei auf sechs Monate verlängert werden.
Unfallflucht: Meldung von Unfällen erleichtern
In der Debatte um eine Reform bei der Unfallflucht, sprach sich der Verkehrsgerichtstag gegen eine Herabstufung der Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit aus. Die Meldung eines Unfalls solle aber besser geregelt werden, etwa durch die Einrichtung einer neutralen, digitalen Meldestelle. Auch solle es möglich sein, einen Unfall bis zu 24 Stunden nach dem Geschehen straffrei melden zu können. Zudem solle eine Mindestwartezeit festgelegt werden, die der Unfallverursacher im Idealfall einhalten soll. Die Wartezeit solle nicht allzu lang sein, sagte der Strafrechtsprofessor Jan Zops, der den Arbeitskreis leitete. Darüber hinaus wurde empfohlen, dass Fahrerflucht künftig nicht mehr automatisch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden solle – solange nur Sachschäden entstanden sind.
Mehr Informationen zur Haftung bei Reisen
Wer mit mehreren Verkehrsmitteln wie etwa der Bahn und dem Flugzeug unterwegs ist, soll nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages besser über seine Rechte informiert werden. Das solle Reisenden vor ihrer Buchung besonders einfach klar gemacht werden, etwa mit Piktogrammen. Konkret wurde bei dem Thema um die Haftung bei Verspätungen und verpassten Anschlüssen diskutiert. Hierbei wurde empfohlen, Passagierrechte zu vereinheitlichen und klarer zu regeln, wer im Zweifel haftet. Entschädigungszahlungen sollten sich nach Ansicht des Verkehrsgerichtstages am Ticketpreis orientieren. Sie sollten auch gezahlt werden, wenn der Zielort mit großer Verspätung erreicht wurde – nicht nur bei abgebrochenen Reisen.
Bei Unfallschäden mehr außergerichtlich klären
Die meisten Fachleute haben beim Verkehrsgerichtstag über Unfallschäden gesprochen. Konkret ging es um den Umgang mit Vorschäden bei der Schadensregulierung. Nach einem Unfall müsse bei einem Schadensgutachten, dass das Unfallopfer einholt, das Auto bereits auf Vorschäden untersucht werden. Wenn der Versicherer, der den Schaden bezahlen soll, aus seinen Akten Informationen über einen Vorschaden hat, solle er dies dem Unfallopfer vor einer Gerichtsverhandlung mitteilen. Teilweise wüssten die Autobesitzer selbst nichts von Vorschäden, etwa wenn sie beim Kauf eines Gerbauchtwagens nicht darüber informiert wurden, erklärte Bundesrichterin Vera von Pentz, die den entsprechenden Arbeitskreis leitete.
hfs/re/dpa/tt