Impfstatus-Abfrage in manchen Berufen kommt
Bislang ist es nur Chefs in Krankenhäusern erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten zu erfassen. Das soll sich bald ändern. Laut Gesundheitsminister Spahn wollen Union und SPD die Möglichkeit der Abfrage auch auf Schulen, Kitas und Pflegeheime ausweiten.
Die Große Koalition hat sich nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn darauf verständigt, dass Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie Altenpflege und Kinderbetreuung nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen. Spahn sagte im Gespräch mit dem „Spiegel“, Union und SPD seien sich darin einig. In einer am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Corona-Arbeitsschutzverordnung war ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber zum Impfstatus der Beschäftigten noch nicht enthalten gewesen. Der Minister hob hervor, bei Krankenhäusern gelte seit vielen Jahren „aus gutem Grund“, dass ein Arbeitgeber seine Beschäftigten im Patientenkontakt fragen dürfe, ob sie gegen Infektionskrankheiten geimpft seien. „Wir wollen in dieser Pandemie dieses Auskunftsrecht auch auf andere Bereiche ausdehnen“, sagte Spahn. Konkret nannte der Gesundheitsminister Pflegeheime, Kitas oder Schulen. In diesen Bereichen seien den Beschäftigten Menschen anvertraut, die einen besonderen Schutz bräuchten, argumentierte Spahn. „Wie wollen Sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an Covid gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?“, sagte er dem „Spiegel“. Eine weiter gefasste Auskunftspflicht, etwa um auch das Arbeiten im Großraumbüro zu ermöglichen, soll es demnach jedoch nicht geben. „Sinn würde es machen. Aber dafür sehe ich aktuell keine Mehrheit im Parlament“, sagte Spahn.
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