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Kommt jetzt das Ende der freien Altersvorsorge? Was die Rentenpläne für Selbstständige bedeuten

VonHFS24 TV

Nov. 4, 2026
Sebastian Ohligschläger

Die Diskussion um eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige nimmt wieder Fahrt auf. Nach aktuellen Reformvorschlägen sollen künftig alle nicht anderweitig abgesicherten neuen Selbstständigen schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Für Personen, die bereits selbstständig sind, ist eine Einbeziehung mit Opt-out-Regelung vorgesehen.

Die eigentliche Frage lautet nicht, ob der Staat mehr Vorgaben macht. Die entscheidende Frage ist, wie Selbstständige trotz neuer Regeln genügend finanzielle Freiheit für ihre Altersvorsorge behalten. Nachfolgend erfahren Sie, was die aktuellen Rentenpläne für Selbstständige konkret bedeuten könnten, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und warum es gerade jetzt wichtig ist, die eigene Altersvorsorgestrategie zu überprüfen.

Versicherungspflicht ist keine neue Idee

Pläne, Selbstständige stärker in die gesetzliche Altersvorsorge einzubeziehen, gibt es seit Jahren. Mehrere politische Anläufe führten bislang jedoch nicht zu einer umfassenden Versicherungspflicht. Deshalb bleibt zunächst abzuwarten, in welcher Form die aktuellen Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden.

Sollte die Reform wie derzeit diskutiert kommen, dürfte sie vor allem Menschen betreffen, die neu in die Selbstständigkeit starten und nicht bereits über ein anderes verpflichtendes Alterssicherungssystem abgesichert sind. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Freiberufler, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind. Bereits Selbstständige könnten dagegen die Möglichkeit erhalten, sich gegen die Einbeziehung zu entscheiden.

Eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung wäre dabei nicht automatisch ein Nachteil. Wer Beiträge einzahlt, erwirbt Rentenansprüche und erhält im Alter grundsätzlich eine lebenslange Leistung. Gerade diese Absicherung ist eine Stärke des Systems.

Allerdings funktioniert die gesetzliche Rente anders als ein eigenes Anlagevermögen. Die Beiträge werden nicht auf einem persönlichen Konto investiert, auf dem sich über Jahrzehnte Kapital und mögliche Renditen aufbauen. Das System basiert im Kern auf dem Umlageverfahren: Die laufenden Einnahmen finanzieren überwiegend die aktuellen Renten, während Beitragszahler eigene Ansprüche erwerben.

Weniger Freiheit beim eigenen Vermögen

Für Selbstständige liegt ein wesentlicher Nachteil deshalb in der geringeren Gestaltungsfreiheit. Wer eigenständig vorsorgt, kann beispielsweise Wertpapiere oder Immobilien nutzen und langfristig Vermögen aufbauen. Welche Strategie am Ende besser abschneidet, hängt allerdings von Anlage, Kosten, Laufzeit und Marktentwicklung ab.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Verfügbarkeit. Frei aufgebautes Vermögen kann grundsätzlich auch für größere Ausgaben genutzt werden. Muss beispielsweise kurz vor dem Ruhestand das Dach einer eigenen Immobilie saniert werden, lässt sich dafür vorhandenes Kapital einsetzen. Ein gesetzlicher Rentenanspruch kann dagegen nicht einfach teilweise ausgezahlt werden, um kurzfristig 50.000 Euro verfügbar zu machen.

Ähnliches gilt beim Vererben. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt zwar unter bestimmten Voraussetzungen Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Ein persönliches Vermögen, das frei an die nächsten Generationen weitergegeben werden kann, entsteht jedoch nicht. Bei einem Wertpapierdepot oder einer Immobilie sieht das anders aus.

Opt-out bedeutet nicht Verzicht auf Vorsorge

Besonders interessant wird die Reform für diejenigen, die sich gegen eine Einbeziehung entscheiden dürfen. Ein Opt-out kann ihnen mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Es sollte allerdings nicht mit einem Verzicht auf Altersvorsorge verwechselt werden.

Wer diesen Weg wählt, muss selbst dafür sorgen, dass genügend Vermögen für den Ruhestand entsteht. Dafür können unterschiedliche Bausteine miteinander kombiniert werden. Kapitalmarktanlagen und Immobilien kommen ebenso infrage wie andere Vorsorgelösungen. Auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können je nach persönlicher Situation weiterhin sinnvoll sein.

Entscheidend ist deshalb nicht allein die Frage, ob die gesetzliche oder die eigene Vorsorge besser ist. Beide erfüllen unterschiedliche Funktionen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine lebenslange Leistung und sichert damit unter anderem das Risiko eines sehr langen Lebens ab. Eigenes Vermögen bietet dagegen mehr Kontrolle darüber, wie Kapital angelegt, verwendet und später vererbt wird.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die gesetzliche Rente basiert auf politischen Rahmenbedingungen. Künftige Regierungen können beispielsweise Beitragssätze, Renteneintrittsalter oder andere Regeln verändern. Das bedeutet nicht, dass bestehende Rentenansprüche beliebig gekürzt werden können. Dennoch müssen Versicherte damit rechnen, dass sich die gesetzlichen Bedingungen über Jahrzehnte verändern.

Die eigene Strategie überprüfen

Selbstständige sollten deshalb nicht erst handeln, wenn eine mögliche Versicherungspflicht tatsächlich greift. Wer bereits vorsorgt, sollte prüfen, welche monatlichen Beträge in welche Bausteine fließen, welches Vermögen bis zum Ruhestand entstehen kann und wie flexibel dieses später verfügbar ist.

Ebenso wichtig sind die Auswirkungen möglicher Pflichtbeiträge auf die eigene Liquidität. Fließt künftig ein größerer Betrag in die gesetzliche Rentenversicherung, steht dieses Geld nicht gleichzeitig für den privaten Vermögensaufbau zur Verfügung. Eine bislang passende Strategie müsste dann möglicherweise angepasst werden.

Ob die Reform tatsächlich in der derzeit diskutierten Form kommt, bleibt abzuwarten. Sollte der Staat Selbstständige künftig stärker in verpflichtende Alterssicherungssysteme einbeziehen, verändert das jedoch ihre finanziellen Spielräume. Deshalb sollten neben der späteren Rentenhöhe auch Verfügbarkeit, Vererbbarkeit und Flexibilität berücksichtigt werden. Denn selbst wenn ein Teil der Altersvorsorge künftig stärker vorgegeben wird, bleibt eine durchdachte Gesamtstrategie entscheidend.

Über Sebastian Ohligschläger:

Sebastian Ohligschläger ist Gründer von Ohligschläger Consulting und berät Geschäftsführer sowie Vorstände zur steueroptimierten Altersvorsorge. Er entwickelt Versorgungsmodelle, die Investitionen in ETFs und Aktien auf Unternehmensebene ermöglichen. Sein Ansatz verbindet Vermögensaufbau mit steuerlicher Effizienz und klaren Strukturen. Mehr Informationen unter: https://ohligschlaeger-consulting.de/

hfs/re/ots/dpa/tt

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