Arbeitstagung: 80. Bayerischer Ärztetag in Hof
Die Delegierten des 80. Bayerischen Ärztetages (BÄT) fassten bei ihrer zweitägigen Arbeitstagung in Hof unter anderem Beschlüsse zu folgenden Themen:
Beschlüsse zum Bereich Corona-Pandemie:
Einzelimpfstoff-Vials in Umlauf bringen
Die Delegierten des 80. BÄT forderten die COVID-19-Impfstoffhersteller auf, zeitnah Einzelimpfstoff-Vials für ihren jeweiligen Impfstoff in Umlauf zu bringen. Dazu müssten dringend alle erforderlichen Zulassungsverfahren bei den zuständigen Behörden beschleunigt werden.
Die bisherigen Impf-Vials enthalten immer noch sechs bis zehn Einzeldosen. Wenn Ärzte vermeiden wollten, dass Impfstoff nach 24 Stunden verworfen werden muss, müssten sie in kurzer Zeit weitere Impfwillige ausfindig machen. Dies bedeute oftmals eine erhebliche Belastung des Praxisbetriebs, schrieben die Delegierten in der Beschlussbegründung.
Gesundheits- und Erziehungswesen besonders vor SARS-CoV-2 schützen
Darüber hinaus forderte der 80. BÄT die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung auf, den Schutz der Beschäftigten sowie von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen vor SARS-CoV-2 besonders zu beachten und zu regeln. In diesem Zusammenhang appellierten die Delegierten an die Exekutive, eine strikte Umsetzung der 3G-Regelung für Beschäftigte im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Überdies sollten auch Erzieherinnen und Erzieher den 3G-Regeln unterliegen, um Menschen, die nicht geimpft werden können, wie beispielsweise Kinder unter zwölf Jahren, besonders zu schützen.
Corona-Bonus für Medizinische Fachangestellte (MFA)
Außerdem forderte der 80. BÄT die Bayerische Staatsregierung sowie die Bundesregierung auf, auch für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Arztpraxen einen Corona-Bonus zu schaffen. Dieser sollte durch den Staat zuerkannt und in einem unbürokratischen Antragsverfahren bewilligt werden, so die Delegierten. Die Belastungen durch die Pandemie seien durch das im ambulanten Bereich tätige medizinische Fachpersonal in beispielhafter Art und Weise bewältigt worden. Eine Anerkennung dieser Leistungen, die weit über die reguläre Tätigkeit hinausgegangen seien und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beigetragen hätten, sollte sowohl ideell als auch finanziell gewürdigt werden, führten die Delegierten im Rahmen des Beschlusses weiter aus.
Beschlüsse zum Bereich Klimawandel und Gesundheit:
Verbindlichen Hitzeaktionsplan zum Schutz der menschlichen Gesundheit erstellen
Daneben forderte der 80. BÄT die Bayerische Staatsregierung erneut auf, umgehend einen verbindlichen Hitzeaktionsplan zur Prävention hitzebedingter Erkrankungen und Todesfälle zu erstellen, der Basis für die Umsetzung auf kommunaler Ebene sein soll.
Hitzewellen in Südeuropa und Kanada zeigten 2021 erneut auf, wie gefährdet die menschliche Gesundheit durch Hitzewellen ist, so die Beschlussbegründung. Ein Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit für Bayern sei überfällig, um potenziellen Schaden von der Bevölkerung abzuwenden.
BÄT fordert Minderung der Belastung von Gesundheit und Klima durch den Verkehrssektor
Des Weiteren forderte der 80. BÄT eine Minderung der Belastung von Gesundheit und Klima durch den Verkehrssektor. Dabei bezogen sich die Delegierten sowohl auf die erheblichen Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors als auch auf den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung.
Eine Tempobegrenzung sowohl auf Bundes-, wie auch auf Land- und Ortsstraßen sei unumgänglich. Diese müsse überall dort gelten, wo Menschen wohnen. In Deutschland sollten wieder alle Bürgerinnen und Bürger bei offenem Fenster schlafen können, so die Delegierten.
Delegierte fordern Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens
Außerdem forderte der 80. BÄT die mit einer Regierungsbildung auf Bundesebene befassten Parteien dazu auf, keine Vereinbarungen zu treffen, die mit dem 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens nicht vereinbar sind. Ebenso forderten die Delegierten, dass die neue Bundesregierung nur noch Maßnahmen ergreifen sowie Gesetze und Verordnungen erarbeiten solle, deren Umsetzung nicht zu einer Überschreitung des 1,5-Grad-Limits der Klimaerwärmung führe.
Verpflichtende Flächentests für alle künftigen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur einführen
Überdies forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, für alle künftigen Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) verpflichtende Flächentests einzuführen und die gesetzlichen Fristen so auszugestalten, dass prinzipiell Flächentests über einen Zeitraum von wenigstens zwölf Monaten durchgeführt werden können. Für die Anwendungen der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und vertragsärztlichen Verordnungen (eRezept) sollten die gesetzlichen Fristen nach § 295 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 360 Abs. 1 SGB V entsprechend angepasst werden, so die Delegierten.
Marktbeherrschende Stellung investorenbetriebener MVZ verhindern
Der 80. BÄT forderte die politischen Entscheidungsträger dazu auf, durch entsprechende gesetzliche Regelungen eine marktbeherrschende Stellung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) zu verhindern, ein verpflichtendes MVZ-Transparenzregister zu schaffen, eine Prüfung der Geeignetheit von MVZ durch die Zulassungsausschüsse zu ermöglichen und die Freiberuflichkeit in der ambulanten medizinischen Versorgung zu stärken.
Systematische psychiatrische Begutachtung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen
Daneben forderte der 80. BÄT die Bayerische Staatsregierung auf, in Bayern auf die Verankerung einer systematischen psychiatrischen Begutachtung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen als staatliche Aufgabe hinzuwirken.
Viele Geflüchtete litten aufgrund von körperlichen und psychischen Gewalterfahrungen unter psychischen Erkrankungen. Eine systematische psychiatrische Begutachtung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen könne zu einer frühen Identifizierung von Betroffenen beitragen. Durch rechtzeitige angemessene Maßnahmen könne dann eine Verschlechterung der Erkrankung verhindert werden, schrieben die Delegierten in der Beschlussbegründung.
hfs/re/ots/tt