Das gemeinsame Familienheim ist bei einer Scheidung häufig einer der zentralen Streitpunkte. Neben den Eigentumsverhältnissen spielen dabei auch die Interessen der Kinder, wirtschaftliche Verpflichtungen und die rechtlichen Möglichkeiten während der Trennungszeit eine wichtige Rolle. Dennoch werden gerade bei der Wohnsituation oft Entscheidungen getroffen, ohne sämtliche Konsequenzen zu überdenken. Welche Möglichkeiten Frauen dabei häufig übersehen und worauf es wirklich ankommt, erklärt Fachanwältin für Familienrecht Martina Ammon.
Wenn eine Ehe scheitert, stellt sich früher oder später eine entscheidende Frage: Wer bleibt im gemeinsamen Familienheim und wer muss ausziehen? Gerade für Frauen, die sich überwiegend um die Kinder kümmern oder wirtschaftlich von ihrem Ehemann abhängig sind, ist diese Entscheidung mit großer Unsicherheit verbunden. Häufig verschärfen sich die Konflikte unter einem Dach so sehr, dass ein Auszug als einzig sinnvoller Weg erscheint. Manche Frauen wiederum gehen davon aus, ohnehin kein Recht auf den Verbleib in der Immobilie zu haben, weil diese ausschließlich im Eigentum des Ehemannes steht. Doch genau hier liegt ein weitverbreiteter Irrtum: Die Eigentumsverhältnisse entscheiden nicht automatisch darüber, wer während der Trennung und sogar teilweise über die Scheidung hinaus im Haus bleiben darf. „Der vorschnelle Auszug aus dem Familienhaus gehört zu den größten strategischen Fehlern, die Frauen während einer Trennung machen können“, warnt Martina Ammon, Fachanwältin für Familienrecht.
„Umso wichtiger ist es, die eigene rechtliche Situation frühzeitig und sorgfältig prüfen zu lassen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sich später in der Regel nicht mehr korrigieren lassen“, so Martina Ammon weiter. Seit rund 30 Jahren begleitet sie Frauen in Trennungs- und Scheidungsverfahren und hat dabei mehr als 3.500 Familien durch diesen Prozess geführt. Als Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin beschäftigt sie sich insbesondere mit komplexen Fragen rund um Familie, Vermögen und die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung. In ihrer Beratung erlebt sie regelmäßig, dass Frauen ihre Handlungsmöglichkeiten unterschätzen und aus Konfliktvermeidung auf wichtige Vorteile verzichten. Dabei kann die frühzeitige Prüfung einer möglichen Wohnungszuweisung über das Gericht entscheidend dazu beitragen, die eigene Situation zu stabilisieren, insbesondere wenn gemeinsame Kinder betreut werden
Warum Frauen das Familienheim nicht vorschnell aufgeben sollten
Wird das Zusammenleben nach einer Trennung immer schwieriger, erscheint der Auszug vielen Frauen als naheliegende Lösung. Sie wollen die täglichen Auseinandersetzungen beenden, ihre Kinder vor weiteren Konflikten schützen und endlich wieder zur Ruhe kommen. Häufig kommt noch ein anderer Gedanke hinzu: Wenn das Haus ohnehin dem Ehemann gehört, bleibt ihnen vermutlich nichts anderes übrig, als zu gehen. Also suchen sie nach einer Mietwohnung, kommen vorübergehend bei Freunden unter oder nehmen eine andere Übergangslösung in Kauf, teilweise sogar unter Zurücklassen der eigenen Kinder. Was in diesem Moment für Entlastung sorgen soll, kann die Situation – auch die der Kinder – jedoch langfristig erschweren. Denn mit dem Auszug entstehen nicht nur zusätzliche Kosten und es wird auch oft die Betreuungssituation auf den Kopf gestellt, sondern auch die eigene Rechtsposition wird dauerhaft geschwächt, weil ein Rückzug in der Regel unmöglich ist und der andere auch strategisch Oberwasser bekommt, indem er die Erfahrung macht, auf nichts und niemanden Rücksicht nehmen zu müssen – nicht einmal auf die eigenen Kinder
Dabei übersehen viele Frauen einen entscheidenden Punkt: Nur weil der Ehemann Eigentümer der Immobilie ist, bedeutet das nicht, dass er während der Trennung automatisch dort wohnen bleiben darf. Sofern der Partner, trotz Verweis auf die Interessen der gemeinsamen Kinder, in der Immobilie zu verbleiben, nicht freiwillig aus dem ehelichen Haus auszieht, kann die Ehefrau eine sogenannte Wohnungszuweisung beantragen. Das bedeutet, dass ein Gericht entscheiden kann, ihr und den Kindern das Familienheim bis zur Scheidung oder auch darüber hinaus zur alleinigen Nutzung zu überlassen, obwohl die Immobilie dem Ehemann gehört. Eine solche Entscheidung kommt nicht nur bei körperlicher Gewalt zwischen den Ehegatten infrage. Auch anhaltende Konflikte oder erhebliche psychische Belastungen können bei der Prüfung eine Rolle spielen, insbesondere wenn gemeinsame Kinder unter der angespannten häuslichen Situation leiden und das weitere Zusammenleben eine unbillige Härte darstellen würde. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, hängt von den konkreten Umständen ab und wird bei minderjährigen Kindern und sogar volljährigen Kindern, die sich noch in der Schulausbildung befinden, in der Regel bejaht. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation rechtzeitig prüfen zu lassen, statt allein aufgrund der Eigentumsverhältnisse davon auszugehen, dass ein Auszug unvermeidbar ist.
Warum Kinder und finanzielle Sicherheit besonders berücksichtigt werden sollten
Ein wichtiger Grund, die Wohnsituation während der Trennung sorgfältig zu prüfen, sind die gemeinsamen Kinder. Für sie verändert sich mit der Trennung der Eltern ohnehin vieles. Umso wertvoller ist es für sie, wenn zumindest das vertraute Zuhause erhalten bleibt. Schule, Freundschaften und gewohnte Alltagsabläufe geben Halt in einer Zeit, die häufig von Unsicherheit geprägt ist. Diese ist seit Jahrzehnten aus der Trennungsforschung bekannt. Auch die Bedürfnisse älterer Kinder, die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung absolvieren und weiterhin im Elternhaus leben, sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden. „Für Kinder kann das vertraute Zuhause ein wichtiger Stabilitätsfaktor sein. Gleichzeitig sollten Frauen genau berechnen lassen, welche finanziellen Belastungen ein Auszug tatsächlich mit sich bringt“, erklärt Martina Ammon.
Denn neben dem Wohl der Kinder geht es auch um die wirtschaftliche Zukunft der Frauen. Wer das Familienheim verlässt, muss häufig eine neue Wohnung finanzieren, während möglicherweise weiterhin Verpflichtungen für die gemeinsame Immobilie bestehen. Gerade in Regionen mit hohen Mieten kann das zu einer erheblichen zusätzlichen Belastung werden, die über einen Unterhaltsanspruch nicht kompensiert wird, weil, anders als der Umstand des mietfreien Wohnens in der eigenen Immobilie oder der Immobilie des Partners, die Mietkosten unterhaltsrechtlich irrelevant sind. Wirtschaftlich sinnvoll für die gesamte Familie ist so gut wie immer ein Verbleib des kinderbetreuenden Elternteils in der Form als eheliche Wohnung und ein Auszug des anderen Partners. Denn der Verbleib in der ehelichen Wohnung und die dadurch ersparte Miete wird wie ein Einkommen gerechnet, sodass der ausziehende Ehepartner häufig nur Kindesunterhalt bezahlen muss und seinerseits deutlich weniger für eine angemietete Wohnung investiert, als wenn der betreuende Elternteil mit den Kindern auszieht.
Hinzu kommt, dass die gewählte Wohnsituation auch spätere Vereinbarungen über die Nutzung des Hauses und finanzielle Ausgleichsleistungen beeinflussen kann. Deshalb sollten Frauen nicht nur überlegen, wo sie unmittelbar nach der Trennung wohnen können, sondern auch, welche langfristigen Folgen diese Entscheidung für ihre finanzielle Sicherheit hat.
Familienheim bei Trennung: Was Fachanwältin Martina Ammon Frauen rät
Entscheidend ist vor allem, nicht erst dann rechtlichen Rat einzuholen, wenn der Auszug bereits organisiert ist. Martina Ammon empfiehlt jedem Elternteil, das die gemeinsamen Kinder betreut und dafür seine Erwerbstätigkeit reduziert hat, sich frühzeitig auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten und die eigene Situation möglichst genau zu schildern. Dazu gehört auch, festzuhalten, wie sich das Zusammenleben entwickelt hat, welche Konflikte regelmäßig auftreten und welche Belastungen daraus entstehen. Solche Informationen können wichtig sein, wenn später geprüft wird, ob eine gerichtliche Wohnungszuweisung möglich ist. Auch vorhandene Unterlagen, etwa zu den Eigentumsverhältnissen und laufenden finanziellen Verpflichtungen, können helfen, die Ausgangslage besser einzuschätzen. Insbesondere aber sollte das Gespräch bestmöglich geführt werden, noch bevor die Trennung ausgesprochen wird.
Auf dieser Grundlage lässt sich anschließend klären, welche konkreten Schritte infrage kommen. Nicht immer muss es dabei zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen. Unter Umständen können sich die Ehepartner auch auf eine verbindliche Regelung zur weiteren Nutzung des Hauses verständigen. Ist eine Einigung nicht möglich, sollte geprüft werden, welche rechtlichen Wege offenstehen. Bei akuter Gewalt oder einer konkreten Gefährdung geht die persönliche Sicherheit selbstverständlich vor. Für Martina Ammon steht deshalb fest, dass Eheleute ihre Entscheidungen nicht allein aus dem Druck der Trennungssituation heraus treffen sollten. „Gerade Frauen sollten sich nicht vorschnell mit der Annahme zufriedengeben, sie müssten das Familienheim verlassen. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig Unterstützung sucht, kann die Trennung auf einer wesentlich besseren Grundlage gestalten“, sagt die Fachanwältin abschließend.
Sie möchten sich auf eine Trennung vorbereiten, Ihre Wohnsituation rechtlich klären und vermeiden, durch einen vorschnellen Auszug wirtschaftliche oder familiäre Nachteile zu riskieren? Dann melden Sie sich jetzt bei Martina Ammon und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
hfs/re/ots/dpa/tt

